Was ist das?
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 38
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlaßt werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde; diese Bescheinigung muß eine Bezugnahme auf die Bestätigung nach § 71 Abs. 2 enthalten
weitere Infos siehe auch unter diesem >WIKIPEDIA< Link
Wie läuft das ab?
Die Beratung findet in Form von Einzelgesprächen an 3 bis 4 Terminen statt, die sich auf 2 bis 4 Wochen verteilen. Ein erfahrener Verkehrspsychologe, der zudem als verkehrspsychologischer Berater anerkannt ist, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gesprächsinhalte unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Wo kann ich das machen?
Die verkehrspsychologische Beratung
ist nicht in Fahrschulen möglich
Hier kannst Du das machen:
Anlaufstellen zur Verkehrspsychologischen Beratung findest Du:
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im Ländle
www.auto-mobilpartnerschaft.de
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oder im Rest von Deutschland
Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen
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oder ganz einfach über