Nachschulung = ASF Aufbauseminar für Fahranfänger 

Warum gibt es die Probezeit?

                           Mehr Freizeit für den Schutzengel

Der Führerschein auf Probe soll Dich in den ersten Jahren Deines Fahrerlebens anspornen, besonders verantwortungsvoll und vorsichtig zu fahren. Dadurch kannst Du Erfahrung sammeln ohne Dich dem typischen Anfängerrisiko auszusetzen.

Das hat einen guten und leider auch traurigen Hintergrund. Seit Beginn der Aufzeichnungen von Unfallstatisiken in Europa zeigen die Daten eine überdurchschnittlich hohe Unfallbeteiligung von jungen Fahranfängern. Fahranfänger verursachen vorallem einen großen Teil der tödlichen Verkehrsunfälle.

Niemand möchte das Fahranfänger so viel Blutzoll auf der Straße lassen

Info und Ablauf zur Nachschulungs Seminar ASF

Wir haben in der Regel jeden Monat ein Seminar
Die Teilnehmerzahl ist gesetzlich auf max. 12 Personen begrenzt
Wichtig: Rechtzeitig vor anmelden und den Seminarplatz fest buchen,
vor Kursbeginn werden eventuelle noch freie Plätze vergeben

Umfang und Dauer des Seminar

4 Sitzungen a 135 Minuten
zwischen der 1. und 2. Sitzung eine Beobachtungsfahrt
Gesamtdauer min. 2 Wochen – max. 4 Wochen

1. Sitzung – min. 135 Minuten

  • Wer nimmt mit mir am Seminar teil?
  • Warum sind die anderen hier?
  • Was soll das Aufbauseminar bringen?
  • Was macht eigentlich einen guten Fahrer aus?
  • Was geschieht bei der Beoabachtungsfahrt?

Wie geht das Seminar weiter?

Beobachtungsfahrt – min. 30 Minuten

  • das ist keine Fahrstunde oder Prüfungsfahrt
  • Fahren in eigener Verantwortung
  • Den Verkehr beobachten: Worauf muss man achtgeben?
  • Den Fahrer beobachten: Wie unterschiedlich fahren wir?

Die Beobachtungen auswerten:
Tipps und Anregungen für sicheres Fahren

2. Sitzung – min. 135 Minuten

  • Die Fahrgruppen berichten
  • Mir ist da mal folgendes passiert …
  • Gefährliche Situationen
    Wie sie entstehen und wie man sie vermeiden kann

3. Sitzung – min. 135 Minuten

  • Was mir inzwischen aufgefallen ist
  • Weitere gefährliche Situationen: Wie kann man selbst Ursachen und Lösungen finden?
  • Lassen sich Disco-Unfälle verhindern?
  • Verkehrsregeln einhalten: Wie schafft man das?

4. Sitzung – min. 135 Minuten

  • Wozu ist ein Auto oder Auto gut?
  • Wie geht die Probezeit weiter?
  • Und in Zukunft: Was werde ich ändern?
  • Rückblick auf das Seminar

… und so geht es nach der Anmeldung weiter:

Wir reservieren den Seminarplatz für dich und 
du bekommst innerhalb 24h (an Werktagen) eine E-Mail
(wenn du keine E-Mailadresse hast dann per Post)

  • mit den genauen Terminen des Seminars
  • mit einer Bankverbindung
  • mit einem Zahlungsziel

Wenn dir die Termin zusagen dann überweise bis um Zahlungsziel das Kursentgelt.
Nach dem rechtzeitigen Zahlungseingang ist dein Seminar Platz fest verbindlich gebucht.

Achtung – Anmeldung zur Nachschulung bei Vergehen mit oder unter Drogen und Alkohol in der Probezeit

Bitte beachte, falls du aufgrund von Alkohol oder Drogen auffällig geworden bist, ist eine Teilnahme an diesem normalen ASF Seminar leider nicht möglich.
Wende dich in diesem Fall an deine zuständige Führerscheinstelle. Diese kann dich an die dafür speziellen Seminare weiterleiten.

Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit dem 1. August 2007 gilt die Null-Promille-Grenze für junge Fahrer:

Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren dürfen keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie fahren wollen.

Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren ihren ersten Führerschein erwerben und bereits mit 18 Jahren nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot „herausfallen“ würden.

Bei Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt:

  • bis zu 1500 Euro Bußgeld
  • mindestens zwei Punkte in Flensburg
  • Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Nur zur Erinnerung:

  • Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot,
    egal wie alt er ist
  • Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt ebenfalls immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist
  • Bei einer Verlängerung der Probezeit, gilt auch in den Verlängerungsjahren
    das absolute Alkoholverbot
  • Das Verbot gilt selbstverständlich auch für junge ausländische Gastfahrer