Schlüsselzahl B96

Mindestalter

17 Jahre

Ausbildungsbeginn

direkt nach der bestandenen Klasse B Prüfung

Was darf ich fahren

Seit dem 19.01.2013 benötigst Du diesen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B (max. 3,5t zG) einen der folgenden Anhänger ziehen willst: Anhänger über 750 kg zG wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg die Anzahl der Achsen ist ohne Bedeutung
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Eingeschlossene Klassen

keine
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Ausbildungsdauer

Theorie 2,5 Zeitstunden = 3,33 Unterrichtsstunden Praxis 4,5 Zeitstunden = 6 Fahrstunden Es gibt zwar keine Sonderfahrten aber genau festgelegte Inhalte. Dazu gehören auch Fahrten Überland und auf Autobahnen

Welche Prüfungen

keine Prüfungen

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.

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Zusätzliche Informationen

Nachdem Du die vorgegebenen Ausbildungsstunden hast, bekommst Du von uns eine Bescheinigung auf einen vorgeschriebenen Formular. Damit und den Unterlagen nach der Checkliste musst Du zur Führerscheinbehörde gehen und die Schlüsselzahl 96 in Deinen Führerschein eintragen lassen. Erst nach dieser Eintragung darfst du mit diesen Anhängern fahren. Unter ganz bestimmten Bedingungen dürfen Pkw mit ganz bestimmten Anhängern in Deutschland ausschliesslich auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen 100 km/h fahren Achtung: Dies gilt nicht auf Landstrassen und nicht im Ausland z.B. 100 km/h mit dem Anhänger auf der deutschen Landstrasse kostet 40 € + ca. 24 € Gebühren und 1 Punkt in Flensburg z.B. 100 km/h mit Anhänger auf der Schweizer Landstrasse ergibt eine Anzeige mit Strafe 4 - 5 stellige Eurozahlen, bei nicht bezahlen drohen pro 60 € = 1 Tag Haft Fahrverbot ist obligatorisch Änderung der Voraussetzungen allgemein: Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es: Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht Voraussetzungen Zugfahrzeug Als Zugfahrzeug ist entweder ein mehrspuriges Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, also auch ein Pkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht erlaubt (Klasse B). Es muss in jedem Fall ein Fahrzeug mit ABS sein Voraussetzungen Anhänger: Ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet, also lt. Fahrzeugschein zugelassen Er wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich Anhängerreifen sind nicht älter als 6 Jahre weisen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (also 120 km/h) auf nehmen keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch, also dürfen max. nur das tragen was der Hersteller mit dem Index angibt Voraussetzungen Auto zum Anhänger Bei Anhängern ohne Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer darf die zulässige Masse des Anhängers höchstens das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Bei Wohnanhängern mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 0,8 - 1,0* fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Bei anderen Modellen mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 1,1 - 1,2* fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Die mit * versehenen Werte dürfen Sie nur dann in Anspruch nehmen wenn Ihr Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder Ihr Anhänger mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder Ihr Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs