Zweirad Schutzkleidung

für die Ausbildung und Prüfung

Seit dem 01.05.2014 muss jeder der einen Zweirad Führerschein

der Klassen A, A80, A2, A1, B196, AM (ausser Mofa) machen will

lt. FeV Anlage 7 Nr. 2.2.18 gesetzlich verpflichtend eine komplette Schutzkleidung tragen.

Dies gilt während der kompletten Ausbildung und bei der praktischen Prüfung.

Zweirad Schutzkleidung bestehend aus

– einem passenden Motorradhelm,
– Motorrad-Handschuhen,
– einer eng anliegenden Motorradjacke,
– einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
– einer (langen) Motorradhose und
– Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz