für die Ausbildung und Prüfung
Seit dem 01.05.2014 muss jeder der einen Zweirad Führerschein
der Klassen A, A80, A2, A1, B196, AM (ausser Mofa) machen will
lt. FeV Anlage 7 Nr. 2.2.18 gesetzlich verpflichtend eine komplette Schutzkleidung tragen.
Dies gilt während der kompletten Ausbildung und bei der praktischen Prüfung.
Zweirad Schutzkleidung bestehend aus
– einem passenden Motorradhelm,
– Motorrad-Handschuhen,
– einer eng anliegenden Motorradjacke,
– einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
– einer (langen) Motorradhose und
– Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz