Klasse Mofa

Mindestalter

15 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen Wenn bei bisherigen Mofas in der Betriebserlaubnis >einsitzig< eingetragen ist, darf keine erwachsene Person sondern max. ein Kind bis 7 Jahren in einem geeigneten Sitz mitgenommen werden.
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Eingeschlossene Klassen

keine
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Ausbildungsdauer

Theorie: 6 Doppelstunden in einem Mofa Kurs oder: Mofa Schüler dürfen auch zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AM, A1, A2 oder A unterrichtet werden. Praxis: min. 90 Minuten Grundausbildung

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung entfällt

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.

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Zusätzliche Informationen

Wer älter als 18 Jahre ist, benötigst einen Auszug aus dem KBA Fahreignungsregister unter https://www.kba.de/ Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren, aber bitte immer zu den Fahrzeugpapieren auch den Personalausweis mitführen. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, egal welche Klasse, braucht zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung. NEWS Stand 01.01.2022 Hat der Bewerber das 17. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten, muss der Mofa Bewerber bei der Anmeldung zur Prüfung ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER = früher Punkteregister in Flensburg), das nicht älter als zwei Wochen ist, vorlegen. Dies ist zur Sicherstellung erforderlich, um auszuschließen, dass der Bewerber zur Prüfung zugelassen werden, gegen welche ein Fahrverbot oder anderweitige Beschränkungen und Auflagen vorliegen. Zum Kraftfahrbundesamt um den Auszug zu beantragen geht es hier: www.kba.de