Klasse Mofa

Mindestalter

15 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen Wenn bei bisherigen Mofas in der Betriebserlaubnis >einsitzig< eingetragen ist, darf keine erwachsene Person sondern max. ein Kind bis 7 Jahren in einem geeigneten Sitz mitgenommen werden.
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Eingeschlossene Klassen

keine
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Ausbildungsdauer

Theorie: 6 Doppelstunden in einem Mofa Kurs oder: Mofa Schüler dürfen auch zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AM, A1, A2 oder A unterrichtet werden. Praxis: min. 90 Minuten Grundausbildung

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung entfällt

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.