Klasse Mofa
Mindestalter
15 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen
Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen
Wenn bei bisherigen Mofas in der Betriebserlaubnis >einsitzig< eingetragen ist, darf keine erwachsene Person sondern max. ein Kind bis 7 Jahren in einem geeigneten Sitz mitgenommen werden.
Eingeschlossene Klassen
keine
Ausbildungsdauer
Theorie:
6 Doppelstunden in einem Mofa Kurs
oder:
Mofa Schüler dürfen auch zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AM, A1, A2 oder A unterrichtet werden.
Praxis:
min. 90 Minuten Grundausbildung
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.