Klasse Mofa

Mindestalter
15 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen
Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor - auch mehrsitzig - max. 2 Personen
Wenn bei bisherigen Mofas in der Betriebserlaubnis >einsitzig< eingetragen ist, darf keine erwachsene Person sondern max. ein Kind bis 7 Jahren in einem geeigneten Sitz mitgenommen werden.
Eingeschlossene Klassen
keine
Ausbildungsdauer
Theorie:
6 Doppelstunden in einem Mofa Kurs
oder:
Mofa Schüler dürfen auch zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AM, A1, A2 oder A unterrichtet werden.
Praxis:
min. 90 Minuten Grundausbildung
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.
Zusätzliche Informationen
Wer älter als 18 Jahre ist, benötigst einen Auszug aus dem KBA Fahreignungsregister unter https://www.kba.de/
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren, aber bitte immer zu den Fahrzeugpapieren auch den Personalausweis mitführen.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, egal welche Klasse, braucht zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.
NEWS Stand 01.01.2022
Hat der Bewerber das 17. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten, muss der Mofa Bewerber bei der Anmeldung zur Prüfung ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER = früher Punkteregister in Flensburg), das nicht älter als zwei Wochen ist, vorlegen.
Dies ist zur Sicherstellung erforderlich, um auszuschließen, dass der Bewerber zur Prüfung zugelassen werden, gegen welche ein Fahrverbot oder anderweitige Beschränkungen und Auflagen vorliegen.
Zum Kraftfahrbundesamt um den Auszug zu beantragen geht es hier: www.kba.de