Klasse L

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bbH von max. 40 km/h, mit Anhänger nur max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, - selbstfahrende Futtermischwagen, - Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h diese auch mit Anhänger
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Eingeschlossene Klassen

keine
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Ausbildungsdauer

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Ausbildung entfällt

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung entfällt

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.