Klasse L

Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bbH von max. 40 km/h, mit Anhänger nur max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- selbstfahrende Futtermischwagen,
- Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von
max. 25 km/h diese auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen
keine
Ausbildungsdauer
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Ausbildung entfällt
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.