Klasse L

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bbH von max. 40 km/h, mit Anhänger nur max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- selbstfahrende Futtermischwagen,
- Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von
max. 25 km/h diese auch mit Anhänger

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Eingeschlossene Klassen

keine

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Ausbildungsdauer

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Ausbildung entfällt

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.