Klasse L

Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bbH von max. 40 km/h, mit Anhänger nur max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- selbstfahrende Futtermischwagen,
- Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von
max. 25 km/h diese auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen
keine
Ausbildungsdauer
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Ausbildung entfällt
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.
Zusätzliche Informationen
Wenn Du den Führerschein der alten Klasse 3 hast, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist, bekommst Du beim Umtausch Deines Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt