Klasse L

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bbH von max. 40 km/h, mit Anhänger nur max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, - selbstfahrende Futtermischwagen, - Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h diese auch mit Anhänger
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Eingeschlossene Klassen

keine
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Ausbildungsdauer

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Ausbildung entfällt

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung entfällt

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.

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Zusätzliche Informationen

Wenn Du den Führerschein der alten Klasse 3 hast, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist, bekommst Du beim Umtausch Deines Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt