Klasse BE
Mindestalter
17 Jahre
Ausbildungsbeginn
direkt nach der bestandenen Klasse B Prüfung
Was darf ich fahren
Seit dem 19.01.2013 benötigst Du diesen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B (max. zGM 3,5t) einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
Anhänger über 750 kg zG wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug größer ist als 4250 kg zGM Anhänger bis max. 3,5 t zGM die Anzahl der Achsen des Zuges ist egal
Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal das 1-fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf also 7 t zGM nicht überschreiten.
Mit der „alten“ Klasse 3 darfst Du aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Deinem Fahrzeug ziehen.
Eingeschlossene Klassen
keine
Ausbildungsdauer
Theorie entfällt
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfungen
Theorieprüfung enfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 55 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle,
Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und zwei Grundfahraufgaben)
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.