Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (125er mit Autoführerschein)

Mindestalter

25 Jahre und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B

Ausbildungsbeginn

jederzeit möglich

Was darf ich fahren

Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
- bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (Motorleistung durch 0,1 teilen ergibt das mindest Leergewicht)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symetrisch angeordneten Rädern
- max. 15 kW Motorleistun

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Eingeschlossene Klassen

AM + L

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Ausbildungsdauer

Theorie:
4 Doppelstunden Zusatzstoff (Motorrad/Zweirad) Unterricht

Praxis:
5 x 90 Minuten entspricht
10 Fahrstunden inkl. Überland- und Autobahnfahrten

Welche Prüfungen

keine Prüfungen

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.