Klasse B Erweiterung auf B196

Mindestalter
25 Jahre und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
Ausbildungsbeginn
jederzeit möglich
Was darf ich fahren
Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
- bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (Motorleistung durch 0,1 teilen ergibt das mindest Leergewicht)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symetrisch angeordneten Rädern
- max. 15 kW Motorleistun
Eingeschlossene Klassen
AM + L
Ausbildungsdauer
Theorie:
4 Doppelstunden Zusatzstoff (Motorrad/Zweirad) Unterricht
Praxis:
10 Fahrstunden inkl. Überland- und Autobahnfahrten
Welche Prüfungen
keine Prüfungen
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.
Zusätzliche Informationen
Freie Wahl: Schaltung oder Automatik
Hinweis: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschland - Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt
Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich
Bemerkung:
Mit dem alten, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden
Kurioses: Kurios und seltsam ist, dass die jenigen die vor dem 01.04.1980 den B Führerschein (alte Klasse 3) erworben haben, OHNE Ausbildung und OHNE Vorkenntnisse den Führerschein Klasse A1 automatisch erhalten und somit den Aufstieg auf Klasse A2 und nach zwei Jahren den Aufstieg auf A machen können.
Die jenigen die aber JETZT den A1 Schein B196 MIT einer professionellen Ausbildung absolvieren, weder im Ausland damit fahren dürfen noch hierzulande den Aufstieg auf die höhere Motorradklasse erwerben können