Schlüsselzahl B196 (125er mit Autoführerschein)
Mindestalter
25 Jahre und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
Ausbildungsbeginn
jederzeit möglich
Was darf ich fahren
Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
- bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (Motorleistung durch 0,1 teilen ergibt das mindest Leergewicht)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symetrisch angeordneten Rädern
- max. 15 kW Motorleistun
Eingeschlossene Klassen
AM + L
Ausbildungsdauer
Theorie:
4 Doppelstunden Zusatzstoff (Motorrad/Zweirad) Unterricht
Praxis:
5 x 90 Minuten entspricht
10 Fahrstunden inkl. Überland- und Autobahnfahrten
Welche Prüfungen
keine Prüfungen
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.