Klasse A2

Mindestalter

18 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Krafträder
- bis max. 35 kW Motorleistung
und
- Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
(d. H. Motorleistung geteilt durch 0,2 ergibt das
vorgeschriebene mindest Leergewicht des
Kraftrades)
- ab dem 19.01.2013 darf das Grundmodell einer auf 35 KW gedrosselten
Maschine max. 70 KW haben. Eine Drosselung von mehr als 50% ist nicht mehr zulässig.

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Eingeschlossene Klassen

A1 + AM

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Ausbildungsdauer

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Erweiterung innerhalb 2 Jahren:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Erweiterung nach 2 Jahren von A1 nach A2 oder von A2 nach A ist kein Theorie Unterricht vorgeschrieben.

Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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bei Erweiterung von A1 nach 2 Jahren:
0 theoretische Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben
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bei Erweiterung von A1 innerhalb 2 Jahren
1 theoretische Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben

besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.