Klasse A2

Mindestalter
18 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Krafträder
- bis max. 35 kW Motorleistung
und
- Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
(d. H. Motorleistung geteilt durch 0,2 ergibt das
vorgeschriebene mindest Leergewicht des
Kraftrades)
- ab dem 19.01.2013 darf das Grundmodell einer auf 35 KW gedrosselten
Maschine max. 70 KW haben. Eine Drosselung von mehr als 50% ist nicht mehr zulässig.
Eingeschlossene Klassen
A1 + AM
Ausbildungsdauer
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung innerhalb 2 Jahren:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Erweiterung nach 2 Jahren von A1 nach A2 oder von A2 nach A ist kein Theorie Unterricht vorgeschrieben.
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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bei Erweiterung von A1 nach 2 Jahren:
0 theoretische Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben
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bei Erweiterung von A1 innerhalb 2 Jahren
1 theoretische Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben
besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.
Zusätzliche Informationen
Wer den alten Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Motorräder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen