Klasse A2

Mindestalter

18 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Krafträder - bis max. 35 kW Motorleistung und - Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg (d. H. Motorleistung geteilt durch 0,2 ergibt das vorgeschriebene mindest Leergewicht des Kraftrades) - ab dem 19.01.2013 darf das Grundmodell einer auf 35 KW gedrosselten Maschine max. 70 KW haben. Eine Drosselung von mehr als 50% ist nicht mehr zulässig.
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Eingeschlossene Klassen

A1 + AM
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Ausbildungsdauer

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Erweiterung innerhalb 2 Jahren: 6 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff Bei Erweiterung nach 2 Jahren von A1 nach A2 oder von A2 nach A ist kein Theorie Unterricht vorgeschrieben. Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) besondere Ausbildungsfahrten: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit ------------------------------------------------------------------------ bei Erweiterung von A1 nach 2 Jahren: 0 theoretische Prüfung 1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben ------------------------------------------------------------------------ bei Erweiterung von A1 innerhalb 2 Jahren 1 theoretische Prüfung 1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben besondere Ausbildungsfahrten: 3 Fahrstunden Überland 2 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.

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Zusätzliche Informationen

Wer den alten Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Motorräder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen