Klasse A1
Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Leichtkrafträder:
- bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung
und
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (d. H. Motorleistung geteilt durch 0,1 ergibt das vorgeschriebene mindest Leergewicht des Leichtkraftrades)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
Eingeschlossene Klassen
AM
Ausbildungsdauer
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag:
Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.