Klasse A1

Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Leichtkrafträder:
- bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung
und
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (d. H. Motorleistung geteilt durch 0,1 ergibt das vorgeschriebene mindest Leergewicht des Leichtkraftrades)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
Eingeschlossene Klassen
AM
Ausbildungsdauer
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag:
Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.
Zusätzliche Informationen
Mit dem alten, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.