Klasse A1

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Leichtkrafträder: - bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung und - Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (d. H. Motorleistung geteilt durch 0,1 ergibt das vorgeschriebene mindest Leergewicht des Leichtkraftrades) - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
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Eingeschlossene Klassen

AM
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Ausbildungsdauer

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) besondere Ausbildungsfahrten: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag: Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.