Klasse A1

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem Geburtstag

Was darf ich fahren

Leichtkrafträder: - bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung und - Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (d. H. Motorleistung geteilt durch 0,1 ergibt das vorgeschriebene mindest Leergewicht des Leichtkraftrades) - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
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Eingeschlossene Klassen

AM
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Ausbildungsdauer

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) besondere Ausbildungsfahrten: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfungen

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag: Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.

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Zusätzliche Informationen

Mit dem alten, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.