Klasse A

Mindestalter
24 (Direkteinstieg)
bei zweijährigem Vorbesitz von A2 min.20 Jahre
bei Dreirädrigen Kraftfahrzeugen: min. 21 Jahre
Ausbildungsbeginn
ca. 6 Monate vor dem Geburtstag
Was darf ich fahren
Krafträder
- bis über 35 kW Motorleistung und Leistungsgewicht über 0,2 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Eingeschlossene Klassen
A1 + A2 + AM
Ausbildungsdauer
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Erweiterung von A1 nach A2 oder von A2 nach A
nach 2 Jahren ist kein Theorie Unterricht vorgeschrieben.
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Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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bei Erweiterung von A1 nach A:
1 theoretische Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben
besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
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bei Erweiterung von A2 nach A innerhalb 2 Jahren:
1 theoretische Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben
besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
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bei Erweiterung von A2 nach A nach 2 Jahren
0 keine theoretischen Prüfung
1 praktische Prüfung inkl. aller Grundfahraufgaben
keine besonderen Ausbildungsfahrten
0 Überlandfahrten
0 Autobahnfahrten
0 Nachtfahrten
Welche Prüfungen
Theorieprüfung frühestens drei Monate vor dem Geburtstag
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße und Grundfahraufgaben)
Antrag
Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden (gilt nicht bei Mofa). Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.