Trike’s der Klassen A / A1 / AM

Mindestalter

Ausbildungsbeginn

ca. 6 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag für die entsprechende Klasse AM oder A1 oder A

Was darf ich fahren

Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert, wobei die Querkräfte auf den Fahrzeuglenker bei Kurvenfahrt nicht durch die Neigung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. Helmpflicht, Sicherheitsgurt, Sitz und Haltegriffe – was ist zu beachten? Für die Frage Helmpflicht, Sicherheitsgurt, Sitzausgestaltung und Haltegriffe muss zwischen kraftradähnlichem- und einem Pkw-ähnlichem Aufbau des Trikes unterschieden werden: Ist der Aufbau einem Kraftrad ähnlich, dann muss die Befestigung und Abmessung der Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt sein. Sind separate Fußrasten für Fahrzeugführer und Beifahrer erforderlich und für die Beifahrer sind Haltegriffe anzubringen besteht eine gesetzliche Helmtragepflicht (für offene Trikes). Es sind keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben, da sie aufgrund der fehlenden Verformungszone und des offenen Aufbaus nicht sinnvoll wären. Ist der Aufbau einem Pkw mit geschlossener Karosserie ähnlich, dann müssen die Sitze entsprechend ausgebildet sein. Sind Sicherheitsgurte wie bei einem Pkw erforderlich muss kein Schutzhelm getragen werden. Ist der Aufbau einem Pkw mit offener Karosserie ähnlich, dann sind Sicherheitsgurte und Sitze wie bei einem Pkw auszuführen. Es müssen für den Fahrzeuglenker und seinen Beifahrer entweder Trittbretter von ausreichender Größe oder Fußrasten vorhanden sein. Braucht man einen Führerschein zum Trike-Fahren? Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes: Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich. Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen AM, A1, A2, A dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden. Besitzstandsschutzregelung für alte Führerscheininhaber Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem PKW- Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.1.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt. Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Müssen Warndreieck und Verbandkasten dabei sein? Bei Trikes muss ein Warndreieck und ein Verbandkasten mitgeführt werden.
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Eingeschlossene Klassen

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Ausbildungsdauer

Welche Prüfungen

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.