Express Führerschein Antrag

 ... auch Eilantrag oder Schnellantrag oder Blitzantrag genannt

Grundsätzlich ist eine Beantragung einer Expressbearbeitung des Führerscheinantrag nur dann möglich und kann nur dann durchgeführt werden, wenn es um eine nachweisbare
> besondere Dringlichkeit und / oder andere wirkliche Notwendigkeit<

z. B. muss jemand kurzfristig beruflich ins Ausland o. ä.

Eine Expressbestellung ist bei Intensivkursen nur mit schriftlicher (nicht E-Mail) Bestätigung mit folgendem Inhalt möglich:

- Vor- und Zuname
- Teilnahme an einem Intensivkurs
- Zeitraum
- Quittung der Zahlung (Nachweis über die Mehrkosten)

Bei BF17 ist grundsätzlich keine Expressbestellung möglich / notwendig

Quelle E-Mail Führerscheinstelle LRA LB 25.04.2019 und 07.6.2019