… auch Eilantrag oder Schnellantrag oder Blitzantrag genannt
Grundsätzlich ist eine Beantragung einer Expressbearbeitung des Führerscheinantrag nur dann möglich und kann nur dann durchgeführt werden, wenn es um eine nachweisbare
> besondere Dringlichkeit und / oder andere wirkliche Notwendigkeit<
z. B. muss jemand kurzfristig beruflich ins Ausland o. ä.
Eine Expressbestellung ist bei Intensivkursen nur mit schriftlicher (nicht E-Mail) Bestätigung mit folgendem Inhalt möglich:
– Vor- und Zuname
– Teilnahme an einem Intensivkurs
– Zeitraum
– Quittung der Zahlung (Nachweis über die Mehrkosten)
Bei BF17 ist grundsätzlich keine Expressbestellung möglich / notwendig