Express Führerschein Antrag

 … auch Eilantrag oder Schnellantrag oder Blitzantrag genannt

Grundsätzlich ist eine Beantragung einer Expressbearbeitung des Führerscheinantrag nur dann möglich und kann nur dann durchgeführt werden, wenn es um eine nachweisbare
> besondere Dringlichkeit und / oder andere wirkliche Notwendigkeit<

z. B. muss jemand kurzfristig beruflich ins Ausland o. ä.

Eine Expressbestellung ist bei Intensivkursen nur mit schriftlicher (nicht E-Mail) Bestätigung mit folgendem Inhalt möglich:

– Vor- und Zuname
– Teilnahme an einem Intensivkurs
– Zeitraum
– Quittung der Zahlung (Nachweis über die Mehrkosten)

Bei BF17 ist grundsätzlich keine Expressbestellung möglich / notwendig

Quelle E-Mail Führerscheinstelle LRA LB 25.04.2019 und 07.6.2019