die Führerschein Umtausch Pflicht

Der „Zwangsumtausch“ hat im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Herausfiltern gefälschter und verfälschter Führerscheine

Ma geht davon aus, dass Millionen von gefälschten und verfälschten Führerscheinen (grau, rosa, Scheckkarte 1. Generation) in der EU und auch in Deutschland im Umlauf sind. Diese werden alle spätestens mit dem Stichtag 19.01.2033 – 20 Jahre nach er Einführung der „neuen“ Karte – nutzlos, da dann bei einer Kontrolle nur noch das neue Format akzeptiert wird.

  • Fälschungssicherheit

Die neue Scheckkarte ist angeblich nicht mehr so leicht zu fälschen. Außerdem sind wohl aufgrund der enthaltenen Sicherheitsmerkmale – ähnlich wie bspw. bei Geldscheinen – Fälschungen leichter zu erkennen. Dies ist EU-weit auch deshalb von Bedeutung, weil in einigen EU-Staaten der Führerschein als Personalausweis-Ersatz akzeptiert wird.

  • Abgleich mit dem Passbild

Die Befristung hat außerdem den Zweck, dass alle 15 Jahre erneut getauscht werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das Passbild und der Bewerber einigermaßen ähnlich sehen.

  • Erloschene Klassen

Und last but not least sollen immer beim Umtausch alle erloschen Klassen – z. B ein abgelaufener LKW-Führerschein – aus dem, Dokument getilgt werden. Das betrifft vor allem auch die Vorderseite, auf der ja trotz Ablauf immer noch die Buchstaben C und CE stehen. Auch das zielt in Richtung „Fälschungssicherheit“ Gestaffelter Umtausch. Das man vom ursprünglichen Datum 19.01.2033 abgerückt ist, und eine Staffelung beschlossen hat, geht auf eine Initiative der Bundesländer zurück. Diese haben – wohl nicht ganz zu Unrecht – befürchtet, dass es nicht zu stemmen wäre, wenn alle Umtauschpflichtigen erst alle Ende 2032/Anfang 2033 bei den Behörden aufschlagen würden.

Wenn Sie weitere Fragen haben bitte immer direkt an die für sie zuständige Führerscheinstelle wenden – nur diese kann ihnen eine verbindliche Auskunft bezgl. ihrer Fahrerlaubnis geben.

Quelle Fahrlehrerverband Baden-Württemberg – Stand 30.12.2021