§ 1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung Ziel und Inhalt der Ausbildung Das Erreichen dieser Ziele ist Voraussetzung zum Bestehen der theoretischen und vor allem der praktischen Prüfung |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das 1. Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen 2. Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften 3. Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr 4. Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung 5. Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren 6. Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentu |