die neue Automatikregelung B197 ab 01.04.2021

bietet die Möglichkeit nach dem Eintrag der neuen nationalen Schlüsselzahl B197 in den Führerschein, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde oder im bisherigen Führschein eine Automatik Beschränkung eingetragen ist.

Ablauf:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Prüfungs / Test Fahrt auf einem Schaltwagen (die Prüfungsfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung der Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Danach mit der B197 Bescheinigung von der Fahrschule, mit einem Passbild und mit Ausweis zur Führscheinstelle
  • Bisher bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege ausgetragen werden.

Info zur Gültikeit im Ausland:

  • 197 ist eine nationale Schlüsselzahl, die lediglich dokumentiert, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen Inhaber von Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge führen. In jedem Fall aber immer das Fahrerlaubnisrecht des Gastlandes beachten.