die alten Führerscheine nach dem 50.

Viele Fahrer besitzen noch einen alten Führerschein  für diese gilt ab dem 50. Lebensjahr:

Der „alte Deutsche“ bleibt im bisherigen Umfang gültig – bei den Klassen 2 und 3 aber nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Für die Inhaber solcher Führerscheine gilt jetzt die gleiche Regel wie für die Besitzer von neuen Erlaubnissen der Klassen C1 und C 1 E: Zum „Fünfzigsten“ müssen sie ihren ersten medizinischen Check geschafft haben und jeweils in Fünf-Jahres- Abständen den nächsten. Gleichzeitig ist die Umwandlung ihrer bisherigen Berechtigungen in die entsprechenden neuen Fahrerlaubnisklassen geboten und damit der Umtausch ihres alten Papiers gegen ein EU-Führerscheinkärtchen.

Wer seinen alten „Zweier“ oder „Dreier“ nicht in der beschriebenen Weise umwandeln lässt, ist ab seinem 50. Geburtstag automatisch abgestuft:
Auf die Berechtigungen der neuen Klasse C 1 E beim „Dreier“ unter zusätzlicher Beschränkung auf dreiachsige Züge.

Auch nach erfolgter Abstufung hat man noch die Chance, verlorene Berechtigungen wieder aufleben zu lassen. Stellt man innerhalb von zwei Jahren fest, dass man mit der abgestuften Fahrklasse nicht auskommt, kann man bei der Führerscheinstelle unter Vorlage der Atteste für den medizinischen Check die Umschreibung des alten Führerscheins beantragen. Auch hier gilt es, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Ausstellung des neuen EU-Führerscheins einige Wochen dauern kann.

Wenn Sie weitere Fragen haben bitte immer direkt an die für sie zuständige Führerscheinstelle wenden nur diese kann ihnen eine verbindliche Auskunft geben.