Schlüsselzahl B196 (125er mit Autoführerschein)

Mindestalter

25 Jahre und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B

Ausbildungsbeginn

jederzeit möglich

Was darf ich fahren

Leichtkrafträder auch mit Beiwagen - bis 125 ccm Hubraum - max. 11 kW Motorleistung - Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (Motorleistung durch 0,1 teilen ergibt das mindest Leergewicht) Dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit symetrisch angeordneten Rädern - max. 15 kW Motorleistun
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Eingeschlossene Klassen

AM + L
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Ausbildungsdauer

Theorie: 4 Doppelstunden Zusatzstoff (Motorrad/Zweirad) Unterricht Praxis: 5 x 90 Minuten entspricht 10 Fahrstunden inkl. Überland- und Autobahnfahrten

Welche Prüfungen

keine Prüfungen

Antrag

Für diesen Führerschein muss ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier in unserer Checkliste sind die dazu notwendigen Unterlagen aufgelistet.